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einreichen |
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ein·rei·chen <reichst ein, reichte ein, hat eingereicht> (mit OBJ) jmd. reicht etwas (bei etwas Dat.) ein offiziell Dokumente bei einer Behörde oder Dienststelle vorlegen Er wird seine Bewerbungsunterlagen/den Antrag gleich morgen einreichen. ein•rei•chen (hat) [Vt] etwas einreichen meist Adm geschr; etwas (meist ein Formular, Dokument o. Ä.) zu einer offiziellen Stelle bringen od. als Brief dorthin senden, damit es dort geprüft, bewertet od. bearbeitet wird <einen Antrag, eine Beschwerde, einen Entwurf, ein Gesuch, eine Examensarbeit, (eine) Klage bei Gericht einreichen> || hierzu Ein•rei•chung die; nur Sg einreichen verb transitive einreichen [ˈainraiçən] (Note: trennbar) Antrag, Klage, Bewerbungbei der zuständigen Stelle vorlegen einen Wettbewerbsbeitrag einreichen Sie will die Scheidung einreichen. noun feminine Einreichung [ˈainraiçʊŋ] (Einreichung; Einreichungen)
Thesaurus einreichen: hereinreichen, hineinreichen Übersetzungen einreichen sunmak
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