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einberufen |
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ein·be·ru·fen <berufst ein, berief ein, hat einberufen> (mit OBJ) jmd. beruft etwas Akk. ein 1. dazu aufrufen, dass mehrere Personen sich an einem Ort versammeln eine Versammlung einberufen 2. milit.: (≈ einziehen ↔ entlassen) die Rekruten auffordern, ihren Wehrdienst abzuleisten ein•be•ru•fen; berief ein, hat einberufen; [Vt] 1. jemanden (zu etwas) einberufen anordnen, dass jemand seinen Wehrdienst leistet: Sofort nach Abschluss der Schule wurde er (zum Wehrdienst) einberufen 2. etwas einberufen mehrere Personen bitten od. ihnen befehlen, sich zu einer bestimmten Zeit (an einem bestimmten Ort) zu versammeln < meist eine Konferenz, eine Sitzung, das Parlament einberufen>
Thesaurus einberufen: einziehen Übersetzungen
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