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Eigentumsdelikt |
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Ei·gen·tums·de·likt das <Eigentumsdelikts (Eigentumsdeliktes), Eigentumsdelikte> rechtsw.: Vergehen gegen jmds. Eigentum Diebstahl ist ein Eigentumsdelikt. Ei•gen•tums•de•likt das; Jur; ein Verbrechen gegen jemandes Eigentum (1,2) od. Vermögen2, wie z. B. Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung usw Übersetzungen
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