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Ehevertrag |
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Ehe·ver·trag der <Ehevertrags (Ehevertrages), Eheverträge> amtsspr.: ein Vertrag, der zwischen Ehepartnern geschlossen werden kann und der ihre Besitzverhältnisse regelt Ver•trag der; -(e)s, Ver•trä•ge 1. eine Vereinbarung zwischen zwei od. mehreren Partnern, die für beide Partner (gesetzlich) gültig ist ≈ Kontrakt, Abkommen <ein fester, bindender, langfristiger Vertrag; einen Vertrag mit jemandem (ab)schließen; einen Vertrag machen, erfüllen, verletzen, brechen, lösen, kündigen; von einem Vertrag zurücktreten> || K-: Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragsrecht, Vertragsschluss, Vertragstext || -K: Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Ehevertrag, Friedensvertrag, Handelsvertrag, Kaufvertrag, Mietvertrag, Versicherungsvertrag 2. ein Dokument, in dem steht, was durch einen Vertrag (1) festgelegt wurde <einen Vertrag unterschreiben, unterzeichnen> 3. jemanden unter Vertrag nehmen meist einen Künstler engagieren 4. unter Vertrag sein/stehen meist als Künstler irgendwo (befristet) angestellt sein || zu 1. ver•trags•ge•mäß Adj; ver•trags•ge•recht Adj; ver•trags•wid•rig Adj
Übersetzungen Ehevertrag marriage-contract
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