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Dienstherr |
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Dienst·herr, Dienst·her·rin der <Dienstherrn (Dienstherren), Dienstherren> 1. (veralt.) Arbeitgeber mehrfach den Dienstherren wechseln 2. vorgesetzte Behörde Das Innenministerium ist der Dienstherr der Polizei. Dienst•herr der 1. ≈ Arbeitgeber 2. die Behörde, die jemandem dienstlich (2) vorgesetzt ist || zu 1. Dienst•her•rin die
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