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billigen |
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bịl·li·gen <billigst, billigte, hat gebilligt> (mit OBJ) jmd. billigt etwas 1. etwas genehmigen Das Ministerium hat den Vorschlag gebilligt. 2. (≈ zustimmen ↔ ablehnen) mit etwas einverstanden sein, etwas richtig finden Ich kann sein Benehmen nicht billigen. bịl•li•gen; billigte, hat gebilligt; [Vt] 1. etwas billigen geschr; etwas positiv beurteilen und es deshalb zulassen ≈ akzeptieren, gutheißen ↔ missbilligen, ablehnen <einen Vorschlag, jemandes Entschluss, Pläne billigen>: Als Ihr Arzt kann ich es nicht billigen, dass Sie so viel arbeiten 2. etwas billigen geschr; etwas amtlich od. durch Beschluss genehmigen <ein Projekt, ein Gesetz billigen> || hierzu Bịl•li•gung die; nur Sg billigen verb transitive formal billigen ['bɪlɪgən] 1 gutheißen mit etw. einverstanden sein Ich kann Ihren Entschluss nicht billigen. 2 Gesetz, Koalitionsvertrag uswin einer Abstimmung annehmen noun feminine Billigung (-; -en) (Note: Pl. selten) ['bɪlɪgʊŋ]
Thesaurus Übersetzungen billigen approuver, donner son accord, cautionner billigen approvare, sottoscrivere billigen beamen, billijken, goedkeuren, toestemmen, billijken, toestemming geven billigen beğenmek, kabul etmek, onaylamak, razı olmak billigen επιδοκιμάζω billigen aprobować, pochwalać, przyzwalać
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