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bewilligen |
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be·wịl·li·gen <bewilligst, bewilligte, hat bewilligt> (mit OBJ) jmd. bewilligt jmdm. etwas (≈ gewähren) offiziell sagen, dass jmd. etwas haben darf für ein Projekt Finanzmittel bewilligen be•wịl•li•gen; bewilligte, hat bewilligt; [Vt] (jemandem/etwas) etwas bewilligen Adm geschr; auf jemandes Wunsch od. Antrag hin etwas erlauben od. gewähren ↔ ablehnen: Der Stadtrat bewilligte seinen Antrag; Der Universität wurden mehr Gelder und neue Stellen bewilligt || hierzu Be•wịl•li•gung die bewilligen verb intransitive bewilligen [bə'vɪlɪgən] (Note: untrennbar, kein -ge-) Antrag, Gelder, Kreditjdm etw., das er beantragt hat, geben Die Mittel für den Bau der Straße wurden bewilligt. noun feminine Bewilligung [bə'vɪlɪgʊŋ] (-; -en)
die Bewilligung des Darlehensantrags Thesaurus (Mittel) bewilligen: vorsehen, Ausgaben einplanen Übersetzungen bewilligen منحة bewilligen subsidie bewilligen tilskud
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