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Besitzanspruch |
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Ạn•spruch der 1. oft Pl; ein Anspruch (an jemanden/etwas) (oft relativ hohe) Erwartungen od. Forderungen, die man in Bezug auf jemanden hat <seine Ansprüche herabsetzen>: Er stellt hohe Ansprüche an seine Mitarbeiter 2. (ein) Anspruch auf jemanden/etwas ein Recht auf jemanden/etwas, (rechtlich begründete) Forderungen in Bezug auf jemanden/etwas <Anspruch auf Urlaub, Schadenersatz haben, erheben>: Jeder Angestellte hat einen Anspruch darauf, gemäß seiner Qualifikation bezahlt zu werden || -K: Besitzanspruch, Erbanspruch, Gebietsanspruch, Rechtsanspruch, Rentenanspruch, Schadenersatzanspruch, Urlaubsanspruch 3. etwas in Anspruch nehmen geschr; etwas (das man angeboten bekommen hat) für sich nutzen, gebrauchen: Ich werde Ihr freundliches Angebot gern in Anspruch nehmen 4. jemand/etwas nimmt jemanden in Anspruch geschr; jemand/etwas fordert jemandes Einsatz und Kräfte, beansprucht jemanden: Mein Beruf nimmt mich stark in Anspruch Be•sịtz der; -es; nur Sg 1. das, was jemand besitzt (1) ≈ Eigentum (1) <privater, staatlicher Besitz; seinen Besitz vergrößern>: Die Ware geht mit der Bezahlung in Ihren Besitz über; Er verlor seinen ganzen Besitz || K-: Besitzanspruch || -K: Hausbesitz, Landbesitz 3. das Verfügen über etwas, das man erworben od. bekommen hat <etwas in seinen Besitz bringen; im Besitz einer Sache sein>: im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte sein; Wie kam er in den Besitz der geheimen Dokumente? 4. von etwas Besitz nehmen/ergreifen geschr; etwas nehmen, um es allein zu haben und besitzen (1)
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