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beschlagnahmen |
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be·schlag·nah·men <beschlagnahmst, beschlagnahmte, hat beschlagnahmt> (mit OBJ) jmd. beschlagnahmt etwas (von jmdm.) amtsspr.: (≈ konfiszieren, sicherstellen) in amtlichem Auftrag wegnehmen Die Waffe wurde von der Polizei beschlagnahmt. Beschlagnahmung be•schlag•nah•men; beschlagnahmte, hat beschlagnahmt; [Vt] 1. etwas beschlagnahmen Jur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware 2. jemanden/etwas beschlagnahmen gespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen || zu 1. Be•schlag•nah•mung die; Be•schlag•nah•me die; nur Sg beschlagnahmen verb transitive beschlagnahmen [bə'ʃlaːknaːmən] (Note: untrennbar, kein -ge-) konfiszieren jdm etw. im offiziellen Auftrag wegnehmen Die Staatsanwaltschaft beschlagnahmte alle Unterlagen. noun feminine Beschlagnahmung [bə'ʃlaːknaːmʊŋ] (Beschlagnahmung; Beschlagnahmungen)
Thesaurus Übersetzungen beschlagnahmen confiscare, sequestrare beschlagnahmen يُصَادِر beschlagnahmen zkonfiskovat beschlagnahmen konfiskere beschlagnahmen κατάσχω beschlagnahmen confiscar beschlagnahmen takavarikoida beschlagnahmen confisquer beschlagnahmen zaplijeniti beschlagnahmen 没収する beschlagnahmen 압수하다 beschlagnahmen in beslag nemen beschlagnahmen konfiskere beschlagnahmen skonfiskować beschlagnahmen confiscar beschlagnahmen конфисковать beschlagnahmen beslagta beschlagnahmen ยึดทรัพย์ beschlagnahmen elkoymak beschlagnahmen tịch thu beschlagnahmen 没收 be|schlag|nah|men ptp <beschlagnahmt> vt insep (= konfiszieren) → to confiscate; Vermögen, Grundbesitz, Drogen → to seize; Kraftfahrzeug, Boot → to impound
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