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Beschlagnahme |
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Be·schlag·nah·me die (kein Plur.) amtsspr.: der Vorgang, dass eine Behörde etwas zwangsweise sicherstellt be•schlag•nah•men; beschlagnahmte, hat beschlagnahmt; [Vt] 1. etwas beschlagnahmen Jur; jemandem etwas in amtlichem, offiziellem Auftrag wegnehmen ≈ konfiszieren <die Beute, Möbel beschlagnahmen>: Der Zöllner beschlagnahmte die Ware 2. jemanden/etwas beschlagnahmen gespr; jemanden/etwas in Beschlag3 nehmen || zu 1. Be•schlag•nah•mung die; Be•schlag•nah•me die; nur Sg
Thesaurus Übersetzungen Beschlagnahme saisie Beschlagnahme aanhaling, confiscatie, inbeslagneming, konfiskatie, verbeurdverklaring Beschlagnahme el koyma, haciz, müsadere Be|schlag|nah|me f <-, -n> = Beschlagnahmung
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