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besagt |
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be·sagt Adj. be·sagt amtsspr.: so, dass von jmdm. oder etwas in einem bestimmten Zusammenhang bereits die Rede war Es war tatsächlich die besagte Person. be•sagt 1. Partizip Perfekt; ↑ besagen 2. Adj; nur attr, nicht adv, veraltend; verwendet, um auszudrücken, dass man sich auf eine Person/Sache bezieht, die man vorher bereits erwähnt hat: Die besagte Person ist dem Angeklagten nicht bekannt
Übersetzungen be|sagt adj attr (form) → said (form), → aforementioned (form)
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