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beiseiteschaffen |
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bei·sei·te·schaf·fen <schaffst beiseite, schaffte beiseite, hat beiseitegeschafft> (mit OBJ) jmd. schafft etwas Akk. beiseite (umg.) jmd. hat etwas, das er unerlaubt besitzt, versteckt Das Diebesgut hatte er längst beiseitegeschafft. bei•sei•te•schaf•fen (hat) [Vt] 1. ↑ beiseite- (1) 2. etwas beiseiteschaffen etwas (stehlen und) heimlich wegbringen, verstecken: Der Manager schaffte ein kleines Vermögen für sich beiseite 3. jemanden beiseiteschaffen euph; jemanden ermorden ≈ beseitigen <Mitwisser, Zeugen beiseiteschaffen> beiseiteschaffen verb beiseiteschaffen [baiˈzaitəʃafən] (Note: trennbar) 1 unterschlagen unerlaubt für sich nehmen Der Bankmanager hat sich ein kleines Vermögen beiseitegeschafft. 2 Mitwisser, Zeugenermorden Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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