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Bürgin |
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Bụ̈r•ge der; -n, -n; (auch Jur) eine Person, die garantiert und dafür haftet, dass eine andere Person ihr Versprechen halten und z. B. ihre Schulden zahlen wird <einen Bürgen nennen/stellen; für jemanden als Bürge eintreten> || NB: der Bürge; den, dem, des Bürgen || hierzu Bụ̈r•gin die; -, -nen Übersetzungen Bụ̈r|gin f ? Bürge2
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