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Bücherrevision |
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Re•vi•si•on [revi'zjoːn] die; -, -en 1. Jur; ein Antrag an ein höheres Gericht, das Urteil eines untergeordneten Gerichts zu prüfen und zu ändern <gegen ein Urteil Revision einlegen; in (die) Revision gehen> || K-: Revisionsantrag, Revisionsgericht, Revisionsprozess, Revisionsurteil, Revisionsverfahren, Revisionsverhandlung 2. die nochmalige Überprüfung von etwas <die Revision eines Urteils, eines Vertrags, eines Textes>
|| K-: Revisionskommission, Revisionsorgan || -K: Bücherrevision, Gepäckrevision, Kassenrevision, Steuerrevision, Verfassungsrevision, Vertragsrevision, Warenrevision || NB: ≠ Berufung Übersetzungen Bücherrevision audit
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