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Autobahngebühr |
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Au·to·bahn·ge·bühr die <Autobahngebühr, Autobahngebühren> Gebühr, die man in manchen Ländern für die Benutzung einer Autobahn bezahlen muss Au•to•bahn die; eine sehr breite Straße, die aus zwei getrennten Fahrbahnen besteht, keine Kreuzung hat und die nur von Fahrzeugen benutzt werden darf, die mindestens 60km/h fahren können <auf der Autobahn fahren> || K-: Autobahnanschlussstelle, Autobahnauffahrt, Autobahnausfahrt, Autobahngebühr, Autobahnkreuz, Autobahnpolizei, Autobahnraststätte Ge•bühr [gə'byːɐ] die; -, -en 1. oft Pl; eine (Geld)Summe, die man für bestimmte (öffentliche) Dienste einer Institution, eines Anwalts, eines Arztes usw zahlen muss <eine Gebühr erheben, erhöhen, bezahlen/entrichten; jemandem eine Gebühr erlassen; etwas gegen (eine) Gebühr bekommen, leihen>: Muss ich beim Geldwechseln Gebühren bezahlen? || K-: Gebührenerhöhung, Gebührenerlass, Gebührenermäßigung || -K: Anmeldegebühr, Autobahngebühr, Beitrittsgebühr, Prüfungsgebühr, Rundfunkgebühr, Transportgebühr, Vermittlungsgebühr; Sondergebühr 2. nach Gebühr geschr; so, wie es jemand/etwas verdient (3) ≈ gebührend, genügend: Wir haben seine Bilder nach Gebühr bewundert 3. über Gebühr geschr; mehr als nötig od. angemessen: Die Kinder haben meine Geduld über Gebühr beansprucht || zu 1. ge•büh•ren•frei Adj
Übersetzungen Autobahngebühr peatge Autobahngebühr toll Autobahngebühr peaje Autobahngebühr péage Autobahngebühr pedaggio autostradale
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