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Ausweisung |
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Aus·wei·sung die <Ausweisung, Ausweisungen> das Ausweisen I.1 die Ausweisung unerwünschter Personen aus dem Land aus•wei•sen (hat) [Vt] 1. jemanden (aus einem Land) ausweisen (als Behörde) jemanden, der unerwünscht ist, offiziell auffordern, das Land sofort zu verlassen <Diplomaten, Reporter, Ausländer ausweisen> 2. etwas ausweisen Wirtsch; etwas durch eine Rechnung, Liste od. Statistik deutlich machen od. belegen <Gewinne, Verluste, Ausgaben ausweisen> 3. etwas weist jemanden als etwas aus etwas zeigt, dass jemand etwas ist od. eine bestimmte Funktion hat: Dieser Film weist ihn als begabten Regisseur aus 4. etwas (als etwas) ausweisen Adm; durch eine Planung einen bestimmten Zweck od. eine Nutzung festlegen: Dieses Grundstück ist als Baugebiet ausgewiesen; [Vr] 5. sich (als etwas) ausweisen mit seinem Pass/Ausweis beweisen, wer man ist, seine Identität nachweisen <sich als Journalist, Reporter ausweisen> || zu 1, 2. und 4. Aus•wei•sung die
Thesaurus Übersetzungen Ausweisung kovma, sınır dışı etme Aus|wei|sung f → expulsion, deportation
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