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ausbürgern |
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aus·bür·gern <bürgerst aus, bürgerte aus, hat ausgebürgert> (mit OBJ) jmd. bürgert jmdn. aus die Staatsangehörigkeit entziehen aus•bür•gern; bürgerte aus, hat ausgebürgert; [Vt] jemanden ausbürgern jemandem die Staatsbürgerschaft nehmen ↔ einbürgern || hierzu Aus•bür•ge•rung die Übersetzungen ausbürgern togliere la cittadinanza aus+bür|gern vt sep jdn ausbürgern → to expatriate sb
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