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abzweigen |
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ạb·zwei·gen <zweigst ab, zweigte ab, hat abgezweigt, ist abgezweigt> I. (mit OBJ) jmd. zweigt etwas ab (haben) Geld von einem größeren Betrag wegnehmen und für einen bestimmten Zweck bereitstellen einen bestimmten Geldbetrag für andere Zwecke abzweigen II. (ohne OBJ) etwas zweigt (irgendwohin) ab (sein) eine Verzweigung bilden, die an einen bestimmten Ort führt Hier zweigt die Straße nach links ab. Abzweigung ạb•zwei•gen [Vi] (ist) 1. etwas zweigt (irgendwohin) ab eine Straße, ein Weg o. Ä. geht weg von der bisherigen Richtung und in eine andere <etwas zweigt nach links, rechts ab>; [Vt] (hat) 2. (sich (Dat)) etwas abzweigen etwas (meist auf nicht ganz korrekte Weise) zu einem bestimmten Zweck beiseiteschaffen
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