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abführen |
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ạb·füh·ren <führst ab, führte ab, hat abgeführt> I. (mit OBJ) 1. jmd. führt jmdn. ab festnehmen und zur Polizeistation o.Ä. bringen einen Dieb abführen 2. jmd. führt etwas (an jmdn.) ab (≈ zahlen) Steuern an den Staat abführen II. (ohne OBJ) etwas führt ab med.: eine Darmentleerung herbeiführen abführend wirken ạb•füh•ren (hat) [Vt] 1. jemanden abführen jemanden, der festgenommen wurde, wegbringen: Der Polizist führte den Verbrecher ab 2. etwas (an jemanden) abführen an jemanden Geld bezahlen <Steuern, Beiträge, Gelder abführen>; [Vi] 3. etwas führt ab etwas bewirkt, dass sich der Darm entleert abführen verb abführen [ˈapfyːrən] (Note: trennbar)
1 Verbrecherverhaften und wegbringen Der Verdächtige wurde in Handschellen abgeführt. 2 Steuern o. Ä.an eine Behörde o. Ä. zahlen Die Lohnsteuer wird direkt an das Finanzamt abgeführt. 3 Stuhlgang herbeiführen Das Mittel führt schonend ab. 4 Straße, Wegin eine andere Richtung führen Nach 500 m führt der Radweg von der Straße ab. Übersetzungen abführen götürmek, ödemek abführen purgar
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