<erkennst ab, erkannte ab, hat aberkannt> aberkennen VERB (mit OBJ) jmd. erkennt jmdm. etwas ab durch (gerichtlichen) Beschluss wegnehmen einem Sportler den Weltmeistertitel aberkennen Aberkennung
ạb|er•ken•nen
; erkannte ab/aberkannte, hat aberkannt; [Vt] (jemandem) etwas aberkennen durch einen Beschluss etwas für ungültig erklären ↔ zuerkennen <jemandem ein Recht, eine Auszeichnung aberkennen>: Ihm wurde der Titel des Boxweltmeisters aberkannt; Das Gericht erkannte ihm die Bürgerrechte ab || hierzuẠb|er•ken•nungdie; meist Sg
aberkennen
(ˈap|ɛɐkɛnən) verb transitiv meist trennbar, unreg., kein -ge-
Medaille, Titel jdm durch einen offiziellen Beschluss wieder wegnehmen