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abbestellen |
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ạb·be·stel·len <bestellst ab, bestellte ab, hat abbestellt> (mit OBJ) jmd. bestellt etwas ab sagen, dass man etwas, das man bestellt hat, nicht mehr haben will ein Abonnement/eine Zeitung abbestellen Abbestellung ạb•be•stel•len; bestellte ab, hat abbestellt; [Vt] 1. etwas abbestellen mitteilen, dass man etwas, das man bestellt hat, nicht mehr haben will: ein gebuchtes Hotelzimmer abbestellen ↔ bestellen (2) 2. jemanden abbestellen jemanden, den man zu sich bestellt hat, nicht kommen lassen ↔ bestellen (4): die Handwerker wieder abbestellen || hierzu Ạb•be•stel•lung die abbestellen verb transitive abbestellen [ˈapbəʃtɛlən] (Note: trennbar, kein -ge-) Hotelzimmer, Taxi, Ware usw.eine Bestellung, Reservierung rückgängig machen
Ich habe die Zeitung für die Urlaubszeit abbestellt. Ich muss Sie leider abbestellen, mir ist etwas dazwischengekommen. Thesaurus abbestellen: abschaffen, terminieren, tilgen, ausgleichen, annullieren, kündigen, widerrufen, aufheben, zurückziehen, außer Kraft setzen, stornieren, zurücknehmen, zurückrufen Zu iGoogle hinzufügen Kostenloser Content für Websites und Blogs - Webmaster-Tools |
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