schụl•dig
Adj; ohne Steigerung 1. (etwas (Gen)) schuldig für etwas Böses, Unmoralisches od. für ein Verbrechen verantwortlich ↔ unschuldig <sich (eines Verbrechens) schuldig machen; sich schuldig bekennen, fühlen; jemanden (für) schuldig erklären, befinden>: Wir befinden den Angeklagten des Mordes schuldig; Er hat sich des schweren Betrugs schuldig gemacht
2. (jemandem) etwas schuldig sein/bleiben jemandem etwas schulden (1,2): Ich bin ihm noch fünfzig Euro schuldig; Kann ich dir den Rest erst mal schuldig bleiben?; Ich glaube nicht, dass ich dir über mein Verhalten Rechenschaft schuldig bin
3. meist <der Richter, das Gericht> spricht jemanden schuldig der Richter, das Gericht erklärt in einem (Gerichts)Urteil, dass jemand schuldig (1) ist ≈ jemand/etwas verurteilt jemanden ↔ jemand/etwas spricht jemanden frei
|| ID jemandem nichts schuldig bleiben jemanden genauso hart kritisieren, wie er einen selbst kritisiert hat
|| zu
1. Schụl•di•ge der/die; -n, -n
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schuldig
(ˈʃʊldɪç)
adjektiv 1. für ein Verbrechen oder etw. Unmoralisches verantwortlich Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er hat sich des Betruges schuldig gemacht. Sie wurde des Mordes für schuldig befunden. Ich fühle mich schuldig, weil ich ihr nicht geholfen habe.
in einem Gerichtsverfahren verurteilen
2. jdm etw. schulden Wie viel bin ich Ihnen für die Reparatur schuldig? Du bist mir noch eine Antwort schuldig!
jdm gegenüber genauso kritisch, gemein o. Ä. sein wie er
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