<trägst auf, trug auf, hat aufgetragen> auftragen VERB (mit OBJ/ohne OBJ) jmd. trägt jmdm. etwas auf
1. einen Auftrag erteilen jemandem Grüße auftragen, Den Kindern auftragen, einkaufen zu gehen.
2. jmd. trägt etwas auf geh. auf den Tisch stellen reichlich (Speisen) auftragen
3. jmd. trägt etwas auf auf eine Fläche verstreichen Farbe/ein Make-up auftragen
4. jmd. trägt etwas (von jmdm.) auf jmd. trägt Kleidungsstücke, die vorher einer anderen Person gehört haben, bis sie nicht mehr passen oder abgenutzt sind Er musste die Hosen seines älteren Bruders auftragen. dick auftragen umg. übertr. übertreiben Jetzt hast du aber ganz schön dick aufgetragen!
1.jemandem etwas auftragen jemanden bitten od. verpflichten, etwas zu tun <jemandem Grüße auftragen>: Mir wurde aufgetragen, hier aufzu passen
2.etwas (auf etwas (Akk)) auftragen eine dünne Schicht auf etwas streichen und gleichmäßig verteilen <Lack, Farbe, Make-up auftragen>
3.etwas auftragengespr; ein Kleidungsstück von jemand anderem übernehmen und so lange anziehen, bis es abgenutzt ist: Sie musste die Kleider ihrer älteren Schwester auftragen
4.etwas auftragengeschr; Speisen und Getränke (besonders bei einem feierlichen Anlass) auf den Tisch bringen; [Vi]
5.etwas trägt auf etwas bewirkt, dass jemand dicker erscheint als er ist <Kleidung>: Dieser Stoff trägt zu sehr auf
6.dick auftragengespr ≈ übertreiben, angeben: Der trägt aber wieder mal dick auf!
1. jdm die Anweisung geben, etw. zu tun Mama hat mir aufgetragen, den Brief zur Post zu bringen. jdm Grüße auftragen
2. etw. auf etw. streichen Farbe auf die Wand auftragen Du solltest nicht zu viel Make-up auftragen. umgangssprachlich übertreiben Da hat er aber ein wenig dick aufgetragen. So schlimm war das Gewitter doch nicht.
3. gehoben Essen, Speisen servieren Es ist aufgetragen!
4. Kleidung anziehen, bis etw. kaputt ist Ich musste früher immer die Sachen von meinen Cousins auftragen.
5. etw. lässt einen dicker aussehen, als man ist Der Faltenrock trägt ein wenig auf.
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.