Zọll
1 der; -(e)s, Zöl•le 1. eine Art Steuer, die man einem Staat zahlen muss, wenn man bestimmte Waren in das Land einführt <Zoll (be)zahlen; Zoll erheben, verlangen; auf einer Ware liegt ein hoher, niedriger, kein Zoll; die Zölle senken, anheben, abschaffen>
|| K-: Zollfahnder, Zollfahndung, Zollgesetz, Zollhoheit, Zollrecht, Zolltarif
|| -K: Ausfuhrzoll, Einfuhrzoll, Exportzoll, Grenzzoll, Importzoll, Schutzzoll
2. hist; der Preis, den man zahlen musste, wenn man eine bestimmte Brücke, Straße o. Ä. benützte
|| K-: Zolleinnehmer, Zollstraße
|| -K: Brückenzoll, Straßenzoll
3. nur Sg; die Behörde, die die Vorschriften ausführt, die für Zölle
1 (1) gelten
|| K-:
Zollabfertigung,
Zollamt,
Zollbeamte,
Zollbehörde,
Zollformalitäten (Zollabfertigung,
Zollamt,
Zollbeamter,
Zollbehörde,
Zollformalitäten) || ► verzollen TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.