Zollbeamte

Zọll·be·am·te

, Zọll·be·am·tin <Zollbeamten, Zollbeamten> der Zollbeamte SUBST Person, die beim Zoll 2 2 arbeitet
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Be•ạm•te

der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat
|| K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn
|| -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte
|| NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten
|| hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen
|| ► Amt

Zọll

1 der; -(e)s, Zöl•le
1. eine Art Steuer, die man einem Staat zahlen muss, wenn man bestimmte Waren in das Land einführt <Zoll (be)zahlen; Zoll erheben, verlangen; auf einer Ware liegt ein hoher, niedriger, kein Zoll; die Zölle senken, anheben, abschaffen>
|| K-: Zollfahnder, Zollfahndung, Zollgesetz, Zollhoheit, Zollrecht, Zolltarif
|| -K: Ausfuhrzoll, Einfuhrzoll, Exportzoll, Grenzzoll, Importzoll, Schutzzoll
2. hist; der Preis, den man zahlen musste, wenn man eine bestimmte Brücke, Straße o. Ä. benützte
|| K-: Zolleinnehmer, Zollstraße
|| -K: Brückenzoll, Straßenzoll
3. nur Sg; die Behörde, die die Vorschriften ausführt, die für Zölle1 (1) gelten
|| K-: Zollabfertigung, Zollamt, Zollbeamte, Zollbehörde, Zollformalitäten (Zollabfertigung, Zollamt, Zollbeamter, Zollbehörde, Zollformalitäten)
|| ► verzollen
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Übersetzungen

Zollbeamte

customs official, customs officer

Zollbeamte

gümrük memuru
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