Be•ạm•te
der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat
|| K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn
|| -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte
|| NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten
|| hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen
|| ► Amt
Zọll
1 der; -(e)s, Zöl•le 1. eine Art Steuer, die man einem Staat zahlen muss, wenn man bestimmte Waren in das Land einführt <Zoll (be)zahlen; Zoll erheben, verlangen; auf einer Ware liegt ein hoher, niedriger, kein Zoll; die Zölle senken, anheben, abschaffen>
|| K-: Zollfahnder, Zollfahndung, Zollgesetz, Zollhoheit, Zollrecht, Zolltarif
|| -K: Ausfuhrzoll, Einfuhrzoll, Exportzoll, Grenzzoll, Importzoll, Schutzzoll
2. hist; der Preis, den man zahlen musste, wenn man eine bestimmte Brücke, Straße o. Ä. benützte
|| K-: Zolleinnehmer, Zollstraße
|| -K: Brückenzoll, Straßenzoll
3. nur Sg; die Behörde, die die Vorschriften ausführt, die für Zölle
1 (1) gelten
|| K-:
Zollabfertigung,
Zollamt,
Zollbeamte,
Zollbehörde,
Zollformalitäten (Zollabfertigung,
Zollamt,
Zollbeamter,
Zollbehörde,
Zollformalitäten) || ► verzollen TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.