Ụr·teil
<Urteils, Urteile> das Urteil SUBST1. eine Aussage, die eine bestimmte Ansicht über jmdn. oder etwas enthält Mein Urteil über ihn steht fest., sich kein Urteil erlauben können, sein Urteil zu etwas abgeben/über jemanden fällen, Er hat sich noch kein Urteil darüber gebildet.
2. rechtsw.: die Entscheidung, die ein Richter am Ende eines Prozesses trifft das Urteil anfechten/annehmen/verkünden/vollstrecken
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Ụr•teil
das 1. ein Urteil (über jemanden/etwas) die Entscheidung eines Richters (am Ende eines Prozesses) <ein hartes, mildes, gerechtes Urteil; ein Urteil fällen, sprechen, vollstrecken, aufheben; ein Urteil anfechten; gegen ein Urteil Berufung einlegen; ein Urteil ist rechtskräftig>: Das Urteil lautete auf zehn Jahre Haft
|| K-: Urteilsbegründung, Urteilsverkündung, Urteilsvollstreckung
|| -K: Gerichtsurteil, Todesurteil
2. ein Urteil (über jemanden/etwas) eine Aussage, mit der man eine Person od. Sache bewertet, nachdem man sie genau geprüft hat ≈ Bewertung <ein fachmännisches Urteil; sich (Dat) ein Urteil bilden, anmaßen; ein Urteil (über jemanden/etwas) abgeben; ein (vernichtendes, vorschnelles) Urteil fällen>
|| zu
2. ụr•teils•los Adj
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Urteil
(ˈuːɐtail)
substantiv sächlich Urteils , Urteile
1. durch Prüfung erlangte Stellungnahme Dazu kann ich kein Urteil abgeben. sich Dativ ein Urteil über jdn / etw. bilden Hast du dir schon ein Urteil über ihn gebildet?
2. Gerichts- offizielle Entscheidung eines Richters Das Urteil lautet auf lebenslange Haft. Er will gegen das Urteil Berufung einlegen. Todesurteil
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