Parteiapparat

Par·tei·ap·pa·rat

 <Parteiapparats (Parteiapparates), Parteiapparate> der Parteiapparat SUBST pol.: Gesamtheit der Hilfsmittel und Personen für die Verwaltung einer politischen Partei im Parteiapparat arbeiten
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Ap•pa•rat

der; -(e)s, -e
1. ein technisches Gerät, das aus mehreren Teilen besteht und bestimmte Funktionen erfüllt
|| -K: Fernsehapparat, Fotoapparat, Radioapparat, Telefonapparat
2. meist Sg; eine Gruppe von Körperteilen od. Organen, die zusammenarbeiten, um eine gemeinsame Aufgabe zu erfüllen
|| -K: Atmungsapparat, Bewegungsapparat, Verdauungsapparat
3. meist Sg, Kollekt; alle Personen und Hilfsmittel, die man für eine bestimmte Aufgabe od. für eine Institution/Organisation braucht
|| -K: Beamtenapparat, Parteiapparat, Polizeiapparat, Regierungsapparat, Verwaltungsapparat

Par•tei

die; -, -en
1. eine Organisation mit einem politischen Programm, die von Menschen mit gemeinsamen politischen Zielen gebildet wurde <eine bürgerliche, demokratische, fortschrittliche, liberale, linke, kommunistische, konservative, rechte, sozialistische, radikale, gemäßigte, illegale, verbotene Partei; ein Anhänger, ein Mitglied, ein Funktionär einer Partei; eine Partei zieht in ein Parlament ein, ist im Parlament vertreten, stellt die Regierung>: Die Sozialdemokratische Partei ist die älteste Partei Deutschlands
|| K-: Parteiabzeichen, Parteiamt, Parteiapparat, Parteiausschluss, Parteibeschluss, Parteichef, Parteidisziplin, Parteiflügel, Parteiführer, Parteifunktionär, Parteigenosse, Parteikongress, Parteileitung, Parteimitglied, Parteipolitik, Parteiprogramm, Parteisekretär, Parteivorsitzende, Parteizugehörigkeit (Parteiabzeichen, Parteiamt, Parteiapparat, Parteiausschluss, Parteibeschluss, Parteichef, Parteidisziplin, Parteiflügel, Parteiführer, Parteifunktionär, Parteigenosse, Parteikongress, Parteileitung, Parteimitglied, Parteipolitik, Parteiprogramm, Parteisekretär, Parteivorsitzender, Parteizugehörigkeit); Parteienfinanzierung
|| -K: Arbeiterpartei, Einheitspartei, Linkspartei, Massenpartei, Nazipartei, Oppositionspartei, Rechtspartei, Regierungspartei, Volkspartei
2. eine Gruppe von Menschen, die in einem Streit die gleiche Meinung haben: Bei der Debatte bildeten sich zwei Parteien
|| -K: Gegenpartei
3. einer der Gegner in einem Streit vor Gericht <die klagende, beklagte, gegnerische Partei>
|| -K: Prozesspartei
4. die Mieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohnungen: ein Haus mit sechs Parteien
|| -K: Hauspartei
|| ID für jemanden/etwas Partei ergreifen/nehmen jemanden/etwas in einem Streit o. Ä. unterstützen ≈ für jemanden/etwas eintreten; über den Parteien stehen neutral, unparteiisch sein
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