Gutachter

Gut·ach·ter

, Gut·ach·te·rin <Gutachters, Gutachter> der Gutachter SUBST jmd., der (beruflich) Gutachten erstellt einen Gutachter zu Rate ziehen
Erst-, Zweit-
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Gut•ach•ten

das; -s, -
1. ein Gutachten (über jemanden/etwas) ein Bericht, in dem ein Experte nach sorgfältiger, meist wissenschaftlicher Untersuchung seine Meinung zu einer Person, einem Sachverhalt o. Ä. abgibt <ein ärztliches, juristisches, psychiatrisches Gutachten; ein Gutachten anfordern, erstellen, vorlegen; bei jemandem ein Gutachten einholen>
2. eine schriftliche Darstellung der Eignung und der Qualitäten meist eines Studenten: Für das Stipendium benötigen Sie ein Gutachten von zwei Professoren
|| hierzu Gut•ach•ter der; -s, -; Gut•ach•te•rin die; -, -nen; gut•ach•ter•lich Adj; nur attr oder adv
|| ► begutachten
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