ụn·schul·dig
Adj. ụn·schul·dig unschuldig
1. nicht schuldig unschuldig ins Gefängnis geworfen werden, Daran bist du nicht ganz unschuldig!, unschuldig in einen Unfall verwickelt werden
2. ohne die Lebenserfahrung eines Erwachsenen ein unschuldiges Kind
3. harmlos so, als wäre man ohne Schuld Obwohl jeder wusste, dass er gelogen hatte, machte er ein unschuldiges Gesicht und redete weiter.
4. so, dass man mit etwas nichts zu tun hat An diesem ganzen Chaos war sie nicht ganz unschuldig., In jedem Krieg müssen viele Unschuldige leiden.
5. ohne eine böse Absicht eine unschuldige Bemerkung, ein unschuldiges Lächeln
6. veralt. sexuell unberührt ein unschuldiges Mädchen
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ụn•schul•dig
Adj 1. ohne Schuld (1) <unschuldig im Gefängnis sitzen; unschuldig verurteilt werden>: Der Angeklagte war unschuldig
2. unschuldig (an etwas (Dat)) an etwas nicht beteiligt: Sie war nicht ganz unschuldig an dem Missverständnis; Bei dem Attentat wurden auch viele Unschuldige verletzt
3. noch nicht fähig, Böses zu erkennen <ein Kind>
4. so, als wäre man ohne Schuld (2) <ein unschuldiges Gesicht machen; jemanden unschuldig ansehen>
5. ohne böse Absicht od. Folgen ≈ harmlos <eine Bemerkung, eine Frage, ein Vergnügen>
6. noch ohne sexuelle Erfahrungen ≈ unberührt, jungfräulich <ein Mädchen>
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unschuldig
(ˈʊnʃʊldɪç)
adjektiv 1. Opfer, Zivilisten keine Verantwortung bzw. Schuld für etw. tragend Der Angeklagte beteuerte, dass er unschuldig sei. Der unschuldige Angeklagte wurde freigesprochen. Ich bin an den Problemen nicht ganz unschuldig.
2. Kind noch ohne die Erfahrungen Erwachsener, bes. auf sexuellem Gebiet
3. Frage, Vergnügen harmlos
unschuldig
adverb 1. Er saß jahrelang unschuldig im Gefängnis.
2. ohne Hintergedanken ganz unschuldig nach etw. fragen
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