nö·ti·gen
nötigen VERB (mit OBJ)1. rechtsw.: jmd. nötigt jmdn., etwas zu tun mit Gewalt oder Drohung jmdn. zwingen, etwas zu tun Man nötigte ihn, die Schriftstücke zu vernichten.
2. jmd. nötigt jmdn., etwas zu tun jmdn. so sehr bitten, etwas zu tun, dass er es nicht ablehnen kann Er nötigte sie, noch ein Stündchen zu bleiben.
3. etwas nötigt jmdn., etwas zu tun eine Situation ist so, dass jmd. gezwungen ist, etwas zu tun Der starke Regen nötigte sie, Schutz unter einem Vordach zu suchen.
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
nö•ti•gen
; nötigte, hat genötigt; [Vt] 1. jemanden (zu etwas) nötigen jemanden so bitten, etwas zu tun, dass er es kaum ablehnen kann ≈ jemanden zu etwas drängen ↔ jemandem etwas freistellen <jemanden zum Bleiben, Essen nötigen>: Er nötigte sie, noch ein Glas Wein zu trinken
2. jemanden (zu etwas) nötigen Jur; jemanden durch Drohung od. Gewalt dazu bringen, etwas zu tun
3. etwas nötigt jemanden zu etwas etwas ist so, dass jemand gezwungen ist, etwas zu tun ≈ etwas zwingt jemanden zu etwas: Das schlechte Wetter nötigte sie, nach Hause zu gehen
|| zu
2. Nö•ti•gung die; nur Sg
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nötigen
(ˈnøːtɪgən)
verb transitiv 1. jdn so nachdrücklich bitten, etw. zu tun, dass er es nicht ablehnen kann Sie haben uns zum Bleiben genötigt.
2. Recht jdn durch Drohungen dazu bringen, etw. zu tun
3. (gegen seinen Willen) keine andere Möglichkeit sehen, als etw. zu tun
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