<Gutachtens, Gutachten> das Gutachten SUBST Urteil, Aussage, Bericht eines Sachverständigen, Experten Wir sollten ein ärztliches/juristisches/psychiatrisches Gutachten anfordern. Erst-, Gefälligkeits-, Zweit-
1.ein Gutachten (über jemanden/etwas) ein Bericht, in dem ein Experte nach sorgfältiger, meist wissenschaftlicher Untersuchung seine Meinung zu einer Person, einem Sachverhalt o. Ä. abgibt <ein ärztliches, juristisches, psychiatrisches Gutachten; ein Gutachten anfordern, erstellen, vorlegen; bei jemandem ein Gutachten einholen>
2. eine schriftliche Darstellung der Eignung und der Qualitäten meist eines Studenten: Für das Stipendium benötigen Sie ein Gutachten von zwei Professoren || hierzuGut•ach•terder; -s, -; Gut•ach•te•rindie; -, -nen; gut•ach•ter•lichAdj; nur attr oder adv || ►begutachten
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.