1. einer Gemeinschaft (1), einer Gruppe von Menschen gehörend, sie betreffend ↔ individuell <ein Besitz, Eigentum, Interessen>: das gemeinschaftliche Anliegen aller Mieter
2. so, dass mehrere Menschen daran beteiligt sind ≈ gemeinsam <eine Arbeit, ein Verbrechen; etwas gemeinschaftlich tun>
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