ge·büh·ren
<gebührt, gebührte, hat gebührt> gebührenI. VERB (ohne OBJ) etwas gebührt jmdm. geh. zustehen der angemessene Lohn für jmds. Einsatz sein Für seine uneigennützige Hilfe gebührt ihm unser Dank.
II. VERB (mit SICH) etwas gebührt sich geh. sich gehören Es gebührt sich nicht, in Kirchen laut zu sprechen.
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.