<sprichst frei, sprach frei, hat freigesprochen> freisprechen VERB (mit OBJ) jmd. spricht jmdn. frei (durch einen Richterspruch) feststellen, dass ein Angeklagter nicht schuldig ist oder ihm seine Schuld nicht nachgewiesen werden kann Ich kann ihn von einer Mitschuld an dem Unfall nicht freisprechen., Er wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Freisprechung
(hat) [Vt]jemanden (von etwas) freisprechen (als Richter od. Gericht) in einem Urteil erklären, dass aufgrund von Untersuchungen und Befragungen von Zeugen jemand als nicht schuldig gilt ↔ schuldig sprechen: Er wurde (von der Anklage des Mordes) freigesprochen
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