I. VERB (mit OBJ) jmd. gibt etwas frei den Gebrauch von etwas gestatten Die Straße/das Gebäude wird zur Nutzung freigegeben., ein Manuskript zur Veröffentlichung freigeben, Wild zum Abschuss freigeben
II. VERB (ohne OBJ) jmd. gibt jmdm. frei sagen, dass jmd. an einem bestimmten Tag nicht arbeiten muss Der Chef hat ihr heute freigegeben.
1.jemanden freigebengeschr; jemandem die Freiheit wiedergeben ≈ freilassen ↔ festhalten: Nach langen Verhandlungen gaben die Terroristen ihre Geiseln frei
2.etwas freigebengeschr; etwas nicht mehr sperren od. einschränken, sondern es (allgemein, öffentlich) zur Verfügung stellen: Nach zwei Stunden gab die Polizei die Straße, die nach einem Unfall blockiert war, wieder (für den Verkehr) frei
3.etwas zu etwas freigebengeschr; erlauben, dass etwas zu einem bestimmten Zweck verwendet werden kann ≈ zulassen: einen Artikel zur Veröffentlichung freigeben; eine Ware zum Verkauf freigeben; Wild zum Abschuss freigeben; [Vi]
4.jemandem freigeben jemanden für kurze Zeit von der Arbeit od. vom Unterricht befreien: Der Chef gab ihr drei Stunden frei, da sie zum Arzt musste || zu
2. jdm erlauben, nicht zu arbeiten oder zur Schule zu kommen Mein Chef hat mir heute freigegeben.
3. sperren erlauben, dass etw. benutzt, getan werden kann Die neue Autobahn wurde für den Verkehr freigegeben. einen Text zur Veröffentlichung freigeben
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