fünfjährig
fụ̈nf·jäh·rig
Adj. fụ̈nf·jäh·rig fünfjährig nicht steig. fünf Jahre alt oder andauernd ein fünfjähriges Kind, einen fünfjährigen Arbeitsvertrag haben Großschreibung→R 3.4 Die Fünfjährigen müssen keinen Eintritt zahlen. Schreibung mit Ziffer und Bindestrich→R 4.21 5-jährig der/die 5-Jährige
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Copyright © 2003-2025 Farlex, Inc
Haftungsausschluss
Alle auf dieser Website angezeigten Inhalte, einschliesslich Wörterbuch, Thesaurus, Prospekte, Geographien und andere Referenzangaben, dienen nur zu Informationszwecken. Diese Angaben sollten nicht als vollständig und aktuell angesehen werden und sind nicht dafür vorgesehen, den Besuch oder eine Beratung durch einen juristischen, medizinischen oder anderen Experten zu ersetzen.