ein·bür·gern
<bürgerst ein, bürgerte ein, hat eingebürgert> einbürgernI. VERB (mit OBJ) jmd. bürgert jmdn. ein ausbürgern die Staatsangehörigkeit verleihen Er wurde schließlich in den/die Vereinigten Staaten eingebürgert.
II. VERB (mit SICH) etwas bürgert sich ein zur Gewohnheit werden Hier bürgern sich schlechte Umgangsformen ein.
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ein•bür•gern
; bürgerte ein, hat eingebürgert; [Vt] 1. jemanden (irgendwo/irgendwohin) einbürgern einem Ausländer, der schon lange in einem Land lebt, die Staatsangehörigkeit dieses Landes geben: Sie wurde (in den/die USA) eingebürgert
2. etwas irgendwo einbürgern etwas, das fremd ist od. aus einem anderen Gebiet kommt, irgendwo einführen (damit es dort üblich, gebräuchlich od. oft genutzt wird): Die Kartoffel wurde in Europa eingebürgert; [Vr]
3. etwas bürgert sich ein etwas wird zur Gewohnheit, etwas gehört zum täglichen Leben: Es hat sich in unserer Familie eingebürgert, dass am Sonntag die Männer kochen
|| zu
1. und
2. Ein•bür•ge•rung die
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einbürgern
(ˈainbʏrgɐn)
verb trennbar1. Politik jdn zum Bürger eines Staats mit allen Rechten machen sich in Deutschland einbürgern lassen
2. Pflanze, Tier in einem neuen Lebensraum ansiedeln Luchse sollen bei uns wieder eingebürgert werden.
3. Wort, Brauch allgemein gebräuchlich werden Im Internet hat es sich eingebürgert, Sätze in Großbuchstaben als Schreien zu interpretieren.
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