dụ̈r·fen
<darfst, durfte, hat dürfen/gedurft> dürfen VERB (ohne OBJ) jmd. darf (etwas)1. die Erlaubnis haben Darf man hier rauchen?, Er hat nicht kommen dürfen., Er hat nicht ins Kino gedurft.
2. verwendet, um eine höfliche Bitte auszusprechen Darf ich Sie um einen Gefallen bitten?
3. das Recht haben Tiere darf man nicht quälen., Er darf sich mit gutem Gewissen zur Ruhe setzen.
4. in die Lage versetzt sein Sie dürfen sich wohlhabend nennen., Ihr dürft euch freuen! das dürfte wohl das ... sein das ist wahrscheinlich das ... Das darf doch (wohl) nicht wahr sein! umg. Das ist ja unglaublich!
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
dụ̈r•fen
1; darf, durfte, hat dürfen; Modalverb 1. Infinitiv + dürfen die Erlaubnis (einer Autorität) haben, etwas zu tun: Sie durfte ihn im Krankenhaus besuchen; Darf ich heute Abend ins Kino gehen?; Auf Autobahnen darf man nicht mit dem Fahrrad fahren
2. Infinitiv + dürfen die Berechtigung haben, etwas zu tun, weil es (ethisch od. moralisch) richtig und gut od. angemessen ist: Im Urlaub darf man faul sein; Du hättest sie nicht schlagen dürfen; So böse Schimpfworte darf man nicht sagen
|| NB: meist verneint
3. Infinitiv + dürfen verwendet, um eine Bitte, eine Aufforderung od. einen Wunsch mit Nachdruck zu versehen: Du darfst mir nicht mehr böse sein! (= Sei mir nicht mehr böse!); Du darfst nicht weinen! (= Weine nicht!); Du darfst nicht aufgeben! (= Gib nicht auf!); Wir dürfen keine Zeit verlieren (= Wir müssen uns beeilen!)
|| NB: meist verneint
4. Infinitiv + dürfen verwendet, um jemandem einen Rat zu geben: Du darfst nicht alles so ernst nehmen!
|| NB: meist verneint
5. Infinitiv + dürfen einen guten Grund haben, etwas zu tun: Du darfst froh sein, dass bei dem Unfall nicht mehr passiert ist
6. Infinitiv + dürfte(n) usw verwendet, um auszudrücken, dass etwas wahrscheinlich zutrifft: Er dürfte der Täter sein; Das dürfte nicht schwierig sein; Er dürfte bald da sein
7. Infinitiv + dürfen verwendet, um eine Bitte, einen Wunsch od. eine Frage höflich auszudrücken:
Darf ich Sie kurz stören?;
Dürfte ich Ihr Gespräch kurz unterbrechen?;
Darf ich Sie bitten, dieses Formular auszufüllen?|| ID
↑ wahr
dụ̈r•fen
2; darf, durfte, hat gedurft; [Vt/i] gespr 1. (etwas) dürfen die Erlaubnis haben, etwas zu tun: „Heute Abend gehe ich mit meinem großen Bruder ins Kino“ - „Darfst du das denn überhaupt?“ - „Natürlich darf ich es!“
|| NB: als Akkusativobjekt steht meist es, das, dies od. viel, wenig, einiges, nichts; [Vi]
2. irgendwohin dürfen die Erlaubnis haben, irgendwohin zu gehen, zu fahren
o. Ä.: Dürfen wir heute ins Schwimmbad?|| NB:
dürfen2 wird als Vollverb verwendet; zusammen mit einem Infinitiv wird es als Modalverb verwendet;
↑ dürfen1 TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
dürfen
(ˈdʏrfən)
Modalverb + Infinitivdarfdurftedürfen
1. die Erlaubnis haben, etw. zu tun Darf man hier zelten? Nein, du darfst jetzt nicht rausgehen.
2. moralisch berechtigt sein, etw. zu tun Solche Dinge darf man einfach nicht sagen.
3. zum Ausdruck einer höflichen Anfrage Darf ich Ihnen einen Tee anbieten?
Aufforderung zum Tanz
4. zum Ausdruck einer Aufforderung, eines Wunsches Du darfst jetzt den Kopf nicht hängen lassen. Das darf niemand wissen.
5. gute Gründe haben, etw. zu glauben Das darfst du ihr ruhig glauben, sie weiß, wovon sie spricht.
6. im Konjunktiv II zum Ausdruck einer Vermutung Der Schmuck dürfte mehrere Tausend Euro wert sein.
dürfen
(ˈdʏrfən)
verb transitiv-intransitiv darfdurftegedurft
umgangssprachlich elliptisch die Erlaubnis haben Sie durfte nicht auf die Party. Ich hätte das als Kind nicht gedurft.
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