1.etwas billigengeschr; etwas positiv beurteilen und es deshalb zulassen ≈ akzeptieren, gutheißen ↔ missbilligen, ablehnen <einen Vorschlag, jemandes Entschluss, Pläne billigen>: Als Ihr Arzt kann ich es nicht billigen, dass Sie so viel arbeiten
2.etwas billigengeschr; etwas amtlich od. durch Beschluss genehmigen <ein Projekt, ein Gesetz billigen> || hierzuBịl•li•gungdie; nur Sg
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