zu•rụ̈ck•wei•sen
(hat) [Vt] 1. jemanden zurückweisen jemanden (besonders an einer Grenze) wieder dorthin schicken, von wo er gekommen ist
2. jemanden/etwas zurückweisen (jemandem) deutlich zeigen, dass man etwas nicht erfüllen, annehmen, beantworten usw will ≈ ablehnen <eine Bitte, eine Forderung, ein Ansinnen, einen Antrag, einen Vorschlag, eine Entschuldigung zurückweisen>: Sie weist niemanden zurück, der mit einer Bitte zu ihr kommt
3. etwas zurückweisen energisch zum Ausdruck bringen, dass etwas nicht wahr (od. gerechtfertigt) ist <einen Verdacht, einen Vorwurf, eine Anschuldigung, eine Äußerung, eine Behauptung zurückweisen; etwas entschieden zurückweisen>
|| zu
1. und
2. Zu•rụ̈ck•wei•sung die
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