Zeu·gen·stand
<Zeugenstands (Zeugenstandes)> der Zeugenstand SUBST kein Plur. rechtsw.: der Platz, an dem die Zeugen 2 vor Gericht ihre Aussage machen jemanden in den Zeugenstand rufenPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Zeu•gen•stand
der; nur Sg; der Platz im Gerichtssaal, an dem die Zeugen (vor dem Richter) stehen od. sitzen, wenn sie sprechen <jemanden in den Zeugenstand rufen; in den Zeugenstand treten; im Zeugenstand sitzen>TheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Zeugenstand
(ˈʦɔygənʃtant)
substantiv männlich nur Singular Zeugenstand(e)s
Recht Platz vor Gericht, von dem aus die Zeugen ihre Aussagen machen in den Zeugenstand treten
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