Vorstrafe

Vor·stra·fe

 <Vorstrafe, Vorstrafen> die Vorstrafe SUBST rechtsw.: eine bereits früher verhängte (gerichtliche) Strafe
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Vor•stra•fe

die; eine (gerichtliche) Strafe, die jemand vor einem bestimmten Zeitpunkt bekommen hat
|| K-: Vorstrafenregister
|| ► vorbestraft
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Vorstrafe

(ˈfoːɐʃtraːfə)
substantiv weiblich
Vorstrafe , Vorstrafen
Recht gerichtlich verhängte Strafe vor einem Zeitpunkt Haben Sie irgendwelche Vorstrafen? Vorstrafenregister
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Übersetzungen

Vorstrafe

previous conviction

Vorstrafe

sabıka

Vor|stra|fe

Collins German Dictionary – Complete and Unabridged 7th Edition 2005. © William Collins Sons & Co. Ltd. 1980 © HarperCollins Publishers 1991, 1997, 1999, 2004, 2005, 2007
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