Vi·ze-
Vize- als Erstglied zusammengesetzter Substantive; drückt aus1. dass die mit dem Zweitglied bezeichnete Person Stellvertreter(in) einer wichtigen anderen Person in deren Funktion ist
-admiral, -kanzler(in), -könig(in), -konsul(in), -präsident(in)
2. dass jemand im Sport den zweiten Rang in dem Bereich innehalt, der mit dem Zweitglied bezeichnet wird
-europameister, -meister, -weltmeister
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Vi•ze-
['fiːt ̮sə-] im Subst, wenig produktiv 1. verwendet, um auszudrücken, dass jemand der Stellvertreter einer wichtigen Person ist; der Vizekanzler, der Vizekonsul, der Vizepräsident
2. verwendet, um auszudrücken, dass jemand im Sport an zweiter Stelle kommt; der Vizemeister, der Vizeweltmeister
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Vize-
(ˈfiːʦə) auch (ˈviːʦə)
präfix 1. Politik Wirtschaft stellvertretend für eine Person mit wichtiger Funktion Der Vizekanzler wird vom Bundeskanzler ernannt. Vizepräsident
2. Sport Zweiter in einer Rangliste, einem Wettbewerb Vizemeister werden Vizeweltmeister
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