Verwaltungsbeamte

Ver·wạl·tungs·be·am·te

, Ver·wạl·tungs·be·am·tin <Verwaltungsbeamten, Verwaltungsbeamten> der Verwaltungsbeamte SUBST Beamter in einer Verwaltung
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Be•ạm•te

der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat
|| K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn
|| -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte
|| NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten
|| hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen
|| ► Amt

Ver•wạl•tung

die; -, -en
1. Kollekt; alle Ämter und Behörden in einer Gemeinde, einem Staat <die öffentliche, staatliche, kommunale Verwaltung>
|| K-: Verwaltungsakt, Verwaltungsbeamte, Verwaltungsbezirk, Verwaltungsreform, Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsakt, Verwaltungsbeamter, Verwaltungsbezirk, Verwaltungsreform, Verwaltungsvorschrift)
|| -K: Gemeindeverwaltung, Schulverwaltung, Zentralverwaltung
2. nur Sg; das Verwalten <mit der Verwaltung einer Sache betraut sein, werden; etwas steht unter staatlicher Verwaltung>
3. Kollekt; die Abteilung in einer Firma, die für die Bilanzen und für das Personal verantwortlich ist <in der Verwaltung arbeiten>
|| K-: Verwaltungsangestellte, Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsgebäude (Verwaltungsangestellter, Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsgebäude)
|| -K: Personalverwaltung
4. das Gebäude od. die Räume, in denen die Verwaltung (3) ist
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Übersetzungen

Verwaltungsbeamte

administrative officer
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