Verhältniswahlrecht
Ver·hạ̈lt·nis·wahl·recht
<Verhältniswahlrechtes> das Verhältniswahlrecht SUBST kein Plur. pol.: Mehrheitswahlrecht die Art von Wahlrecht, bei der sich die Zahl der aus jeder Partei gewählten Abgeordneten danach richtet, in welchem Verhältnis die für jede Partei abgegebenen Stimmen zur Gesamtstimmenzahl stehenPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
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