Staats·an·walt
, Staats·an·wäl·tin <Staatsanwalts (Staatsanwaltes), Staatsanwälte> der Staatsanwalt SUBST Verteidiger die Person, die vor Gericht die Anklage vertritt
StaatsanwaltschaftPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Staats•an•walt
der; jemand, der im Auftrag des Staates Verbrechen untersucht und vor Gericht die Anklage vertritt
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Staatsanwalt
(ˈʃtaːʦ|anvalt)
substantiv männlich Staatsanwalt(e)s , Staatsanwälte (-anvɛltə)
Staatsanwältin
(ˈʃtaːʦ|anvɛltɪn)
substantiv weiblich Staatsanwältin , Staatsanwältinnen
Recht Anwalt, der in staatlichem Auftrag Verbrechen untersucht und vor Gericht die Anklage vertritt Der Staatsanwalt fordert lebenslängliche Haft.
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