Spịt·zen-
Spitzen- als Erstglied zusammengesetzter Substantive; drückt aus,1. dass die mit dem Zweitglied bezeichnete Qualifikation einer Person/Personengruppe besonders herausragend ist
-funktionär(in), -gruppe, -kandidat(in), -könner(in), -manager(in), -mannschaft, -politiker(in), spieler(in), -sport, -sportler(in), -verband
2. umg. dass das mit dem Zweitglied Bezeichnete in seinem Geltungsbereich sehr geschätzt wird
-angebot, -auto, -erzeugnis, -essen, -klasse, -film, -hotel, -klasse, -lage, -leistung, -qualität, -produkt, -stellung, -technologie, -wein, -wetter, -zeit
3. dass das mit dem Zweitglied Bezeichnete relativ zu einer objektivierbaren Skala das höchste Maß von etwas darstellt
-geschwindigkeit, -lohn, -position, -steuersatz, -temperatur, -verdiener(in), -verdienst, -verkehr, -wert, -zeit
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