Sạch·ver·stän·di·ge
<Sachverständigen, Sachverständigen> der/die Sachverständige SUBST rechtsw.: jmd., der aufgrund seiner großen Sachkenntnis zum Beispiel vor Gericht als Gutachter auftreten kann
-ngutachtenPONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Sạch•ver•stän•di•ge
der/die; -n, -n; jemand, der ein bestimmtes Gebiet so gut kennt, dass er bei Fragen dazu ein sachkundiges Urteil (ab)geben kann und darf ≈ Experte <einen Sachverständigen befragen, zu Rate ziehen; das Gutachten eines Sachverständigen einholen>
|| K-: Sachverständigengutachten
|| -K: Bausachverständige, Kunstsachverständige, Musiksachverständige
|| NB: ein Sachverständiger; der Sachverständige; den, dem, des SachverständigenTheFreeDictionary.com Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. © 2009 Farlex, Inc. and partners.
Sachverständige
(ˈzaxfɛɐʃtɛndɪgə)
substantiv männlich/weiblich Sachverständigen , Sachverständigen
Experte auf einem bestimmten Gebiet, der etw. beurteilen kann Die Versicherung schaltete einen unabhängigen Sachverständigen ein.
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