der; -es, -e; Jur; der Rückgriff z. B. von einer Firma, die für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, auf eine andere Firma (z. B. einen Zulieferer), der den Schaden eigentlich verursacht hat: Sollte uns durch Ihre Lieferverzögerung Schaden entstehen, werden wir Regress nehmen/fordern || K-: Regressanspruch, Regressforderung, Regressklage || hierzure•grẹss•pflich•tigAdj
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