Rauschgifthändler

Rausch·gift·händ·ler

, Rausch·gift·händ·le·rin der <Rauschgifthändlers, Rauschgifthändler> jmd., der mit Rauschgift handelt
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.

Hạ̈nd•ler

der; -s, -
1. jemand, der bestimmte Waren kauft und wiederverkauft (meist als Besitzer eines kleinen Geschäfts) ≈ Kaufmann
|| -K: Antiquitätenhändler, Autohändler, Blumenhändler, Buchhändler, Gemüsehändler, Kohlenhändler, Rauschgifthändler, Viehhändler, Weinhändler, Zeitungshändler
2. ein fliegender Händler jemand, der seine Waren nicht in einem bestimmten Geschäft verkauft, sondern von Ort zu Ort fährt od. zu Fuß umherzieht ≈ Hausierer
|| ► Handel, handeln1

Rausch•gift

das; eine Substanz, die man nimmt, um angenehme Gefühle zu haben, und die süchtig macht ≈ Droge <Rauschgift nehmen; von Rauschgift abhängig sein>: Morphium und Heroin sind Rauschgifte
|| K-: Rauschgifthandel, Rauschgifthändler, Rauschgiftsucht, Rauschgiftsüchtige (Rauschgifthandel, Rauschgifthändler, Rauschgiftsucht, Rauschgiftsüchtiger); rauschgiftsüchtig
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Übersetzungen

Rauschgifthändler

dealer, pusher, drug trafficker
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